private altersvorsorge steuerlich absetzbar – Rente stärken

Hast du gewusst, dass du ab 2023 bis zu 100 Prozent deiner Beiträge zur privaten Altersvorsorge von der Steuer absetzen kannst? Wahnsinn. Viele füllen ihre Sparpläne und übersehen diesen Steuervorteil.

Es fühlt sich an wie ein Rabatt auf deine Rentenbeiträge. Mit einem Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand (das Formular für deine Vorsorgeaufwendungen) senkst du dein zu versteuerndes Einkommen ganz leicht.

In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung und Co. als Sonderausgaben nutzt. So stärkst du deine spätere Rente und sparst dabei richtig Steuern.

Steuerliche Absetzbarkeit privater Altersvorsorgebeiträge

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Du zahlst für deine Basisversorgung – dazu zählen gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente und Versorgungswerke bestimmter Berufsgruppen – und fragst dich, ob du das absetzen kannst? Ja, das sind sogenannte Sonderausgaben (Ausgaben, die du von der Steuer abziehen kannst). Seit 2023 kannst du 100 % deiner Einzahlungen bis zum Höchstbetrag geltend machen. So verhinderst du, dass du im Alter doppelt Steuern zahlst.

Aber pass auf: Den steuerfreien Anteil, den dein Arbeitgeber zahlt, musst du vom Gesamtbetrag abziehen. Der mindert nämlich den Teil, den du absetzen darfst. Beiträge zur Riester-Rente (Staat fördert mit Zulagen) kommen extra in deine Steuererklärung. Hier kannst du bis zu 2.100 € (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben ansetzen.

Für 2024 liegen die Höchstbeträge bei:

Status Höchstbetrag 2024
Alleinstehend 27.566 €
Verheiratet oder eingetragene Partner 55.132 €

Willst du deinen Vorsorgeaufwand (Bruttobeitrag minus steuerfreiem Anteil) berechnen? Dann trägst du das Ergebnis in die Anlage Vorsorgeaufwand unter „Beiträge zur Basisversorgung“ ein. So senkst du ganz praktisch dein zu versteuerndes Einkommen und nutzt den Vorteil, dass deine private Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist.

Rechtliche Grundlagen zur Absetzbarkeit privater Altersvorsorge

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Schon mal gefragt, wie du die Kosten fürs Alter leichter abziehen kannst? § 10 Abs. 1 Nr. 2a/b und Abs. 3 EStG geben da den Ton an. Um genau zu sein:

  • Deine Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente oder berufsständische Versorgungswerke) zählen zu den Sonderausgaben (Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst).
  • Ab 2023 kannst du 100 % dieser Beiträge bis zum Höchstbetrag geltend machen. Super, oder?
  • Bei der Riester-Rente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b) läuft’s etwas anders: Einzahlungen und staatliche Zulagen bis zu 2 100 € ziehst du in der Anlage Vorsorgeaufwand extra ab.

Jetzt weißt du, wie du deine Altersvorsorge in der Steuererklärung ins Spiel bringst.

Absetzbare Vorsorgeprodukte in der privaten Altersvorsorge

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Lass uns mal schauen, welche privaten Altersvorsorge-Produkte du steuerlich absetzen kannst. Du findest hier fünf wichtige Bausteine, die deine Rente stärken und gleichzeitig dein Steuerminus drücken. Klingt gut, oder?

Rürup-Rente (Basisrente)

Beiträge zur Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) zählen zu den Sonderausgaben (das sind besondere Ausgaben, die du von der Steuer abziehen darfst). Für 2025 darfst du als Single bis zu 29 344 € einzahlen, Verheiratete sogar bis 58 688 €. Gerade Selbstständige profitieren davon, weil sie so ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich runtersetzen können.

Riester-Rente

Der Sonderausgabenabzug (Steuervorteil) für die Riester-Rente liegt bei maximal 2 100 € inklusive staatlicher Zulagen. Die Grundzulage beträgt 175 €, junge Sparer unter 25 Jahre bekommen einmalig 200 € extra. Für Kinder gibt’s 185 € (bei vor 2008 geborenen Kids) oder 300 € (für später Geborene). Wichtig: Du brauchst eine Zulagenbescheinigung, um den Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.

Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge)

Eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erlaubt dir einen Pauschalabzug nach dem Betriebsrentengesetz (gesetzliche Regelung für Betriebsrenten). Arbeitnehmer können so bis zu bestimmten Beitragsgrenzen Steuern sparen, weil der Arbeitgeber einzahlt und dein Bruttolohn direkt sinkt. Du profitierst also doppelt.

Private Rentenversicherung

Nur Policen, die als Basisrente (Rürup) konzipiert sind, darfst du steuerlich geltend machen. Klassische oder fondsgebundene Verträge ohne Rürup-Status erfüllen die Anforderungen nicht. Mehr dazu in unserem Abschnitt zur private rentenversicherung.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Varianten bieten dieselbe Absetzbarkeit wie klassische Basisrenten und können dank Investmentfonds etwas mehr Renditechancen bringen. Deine Einzahlungen fließen in Fonds, während du weiterhin von den Steuervorteilen der Basisrente profitierst. So verbindest du Wachstumspotenzial mit echter Steuerersparnis.

Höchstbeträge und Abzugsprozensätze für private Vorsorgeaufwendungen

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Im Jahr 2022 und 2023 galten für private Vorsorgeaufwendungen (also Beiträge, die du für deine Alters- oder Krankheitsabsicherung zahlst) bestimmte Höchstbeträge. Alleinstehende konnten pro Jahr bis zu 26.528 € absetzen, Verheiratete bis 53.056 €. 2022 durftest du davon 94 % in der Steuererklärung geltend machen, 2023 dann sogar volle 100 %.

Jahr Ledige (€) Verheiratete (€) Absetzbarkeit (%)
2022 26 528 53 056 94
2023 26 528 53 056 100

Beiträge zur Basis-Krankenversicherung (die Grundabsicherung für Krankheitskosten) und zur Pflegeversicherung kannst du unbegrenzt absetzen. Allerdings kürzt das Finanzamt pauschal 4 % von deinen gezahlten Beiträgen. Hmm, klingt erst mal seltsam, aber so bleibt es fair.

Ab 2025 ändert sich was fürs Ganze: Für Vorsorgeboni (zum Beispiel Prämien deiner gesetzlichen Krankenkasse) gilt ein pauschaler Freigrenzwert (das ist der Betrag, bis zu dem du nichts angeben musst) von 150 €. Alles, was unter diesem Freigrenzwert liegt, musst du nicht in der Steuererklärung eintragen. So machst du dir die Steuererklärung leichter.

Steuererklärung: Eintragungen privater Altersvorsorgeaufwendungen

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Schon mal überlegt, wo du deine privaten Altersvorsorge-Beiträge in der Steuererklärung einträgst? In der Anlage Vorsorgeaufwand (Teil der Steuererklärung für Vorsorgekosten) findest du dafür die Zeilen 4 bis 10. Zeile 4 ist für die Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente). In Zeile 5 trägst du Ausgleichszahlungen bei Rentenkürzungen ein, in Zeile 6 berufsständische Versorgungswerke, Zeile 7 ist für die Riester-Rente, Zeile 8 für deine Krankenversicherung, Zeile 9 für die Pflegeversicherung und Zeile 10 für alle anderen Vorsorgeaufwendungen.

Viele Beträge kannst du ganz einfach per Belegabruf über ELSTER oder mit einer Steuersoftware übernehmen (Belegabruf = automatischer Abruf relevanter Daten). Damit das Finanzamt nicht nachfragt, legst du am besten deine Zulagenbescheinigung für die Riester-Rente (Bescheinigung über staatliche Zuschüsse), die Beitragsbescheinigung für die Rürup-Rente und deine Lohnsteuerbescheinigung bereit. Kopien von Kontoauszügen und Abrechnungen deiner Versicherer gehören auch in deine Unterlagen ‐ oops, fast vergessen. Falls das Finanzamt mal prüfen will, hast du so alles auf einen Blick parat.

In der Regel muss deine Steuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein. Arbeitest du mit einem Steuerberater, kann sich die Frist oft verlängern. Um Stress und mögliche Verspätungszuschläge (Gebühren für verspätete Abgabe) zu vermeiden, solltest du deine Vorsorgebelege rechtzeitig sammeln und einreichen.

Berechnungsbeispiele zur Steuerersparnis durch private Altersvorsorge

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Bevor wir starten, eine Frage: Willst du wissen, wie viel du vom Finanzamt zurückbekommst? Um das zu checken, hmm, nimmst du deinen absetzbaren Beitrag (das ist der Teil, den du von der Steuer abziehen darfst) und multiplizierst ihn mit deinem Grenzsteuersatz (dem Steuersatz für deinen letzten Euro). Schon hast du deine Steuerersparnis.

Ähm, falls du das nicht per Hand rechnen willst, schnapp dir einen Altersvorsorge-Steuerrechner oder einen Steuervorteil-Rürup-Rechner. Damit siehst du im Nu, wie viel Geld dir zusteht.

Szenario Beitrag (€) Absetzbar (€) Grenzsteuersatz (%) Steuerersparnis (€)
Arbeitnehmerin (50k) 7.650 7.650 30 2.295
Selbstständiger 20.000 20.000 40 8.000

Im ersten Beispiel zahlt eine Angestellte mit 50.000 € Brutto im Jahr 7.650 € in ihre Altersvorsorge ein. Weil sie den Betrag komplett absetzen kann und ihr Grenzsteuersatz bei 30 % liegt, spart sie 2.295 €. Das ist sofort im Nettogehalt zu spüren. Perfekt, um es in den Monats-Einkauf oder den Notgroschen zu stecken.

Bei Selbstständigen sieht es ähnlich aus. Wer 20.000 € in eine Rürup-Rente (Basisrente fürs Alter) steckt und einen Grenzsteuersatz von 40 % hat, reduziert seine Steuerlast um rund 8.000 €. Das kommt einem halben Monatsgehalt gleich, ganz schön lohnend.

Solche Beispiele zeigen dir, wie einfach du deine Steuerersparnis planst. Mit dem richtigen Vorsorge-Rechner siehst du genau, welcher Beitrag zu dir passt und wie viel Geld du zurückholst.

Private Altersvorsorge absetzen: Besonderheiten für Selbstständige und Arbeitnehmer

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Selbstständige müssen meist nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Deshalb fragen sich viele: Wie sichert man sein Alter am besten ab? Häufig fällt die Wahl auf eine Rürup-Rente (Basisrente). Die Beiträge dafür kannst du bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben (Ausgaben, die dein zu versteuerndes Einkommen senken) geltend machen. Und auch Pflicht- oder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung – zum Beispiel über die Künstlersozialkasse (KSK) – zählen zu diesen Sonderausgaben und reduzieren so dein steuerpflichtiges Einkommen.

Angestellte können mit einer Direktversicherung (private Rentenversicherung über den Arbeitgeber) Teil der betrieblichen Altersvorsorge nutzen und dabei Steuern sparen. Dein Arbeitgeber führt Beiträge direkt aus deinem Bruttolohn an den Rentenvertrag ab. Das senkt eure Steuerlast, und die Einzahlungen lassen sich pauschal nach dem Betriebsrentengesetz abziehen. Ganz praktisch.

Minijobber dürfen auch ihre Rentenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand (Ausgaben fürs Alter) angeben.

Art des Minijobs Arbeitnehmeranteil
Gewerblicher Minijob 3,6 %
Haushaltlicher Minijob 13,6 %

So bleibt selbst bei geringer Lohnsteuer noch etwas Sparraum für deine Altersvorsorge.

Final Words

Wir haben uns angesehen, wer Beiträge zur Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, Rürup, Riester) als Sonderausgaben absetzen kann und welche Regeln (§ 10 EStG) gelten.

Danach folgten Details zu Rürup, Riester und Direktversicherung plus Höchstbeträge für 2024/2025. Und wir zeigten, wie du deine Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung einträgst und mit echten Rechenbeispielen deine Ersparnis abschätzt.

Abschließend klärten wir Unterschiede für Selbstständige und Angestellte. Mach weiter so, prüfe deine Unterlagen und stell sicher, dass deine private altersvorsorge steuerlich absetzbar eingesetzt wird!

FAQ

Wo trage ich meine private Rentenversicherung und Altersvorsorge in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung und Altersvorsorge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Nutzen Sie dafür die Zeilen 4–10 (Altersvorsorge) Ihrer Steuererklärung oder ELSTER.

Wie viel Altersvorsorge kann ich 2024 und 2025 steuerlich absetzen?

Für 2024 lassen sich bei Ledigen bis zu 27.566 € und bei Verheirateten bis zu 55.132 € absetzen. Ab 2025 steigen die Höchstbeträge auf 29.344 € (Ledige) und 58.688 € (Ehepaare), jeweils zu 100 %.

Kann ich Beiträge zu privater und betrieblicher Altersvorsorge absetzen?

Beiträge zu Basisrenten (Rürup-Rente), Riester-Verträgen und betrieblicher Altersvorsorge lassen sich als Sonderausgaben abziehen. Reine private Rentenversicherungen sind nur absetzbar, wenn sie als Basisrente abgeschlossen wurden.

Wie wird meine private Rentenversicherung bei Auszahlung steuerlich behandelt?

Bei Auszahlung unterliegt Ihre private Basisrente der nachgelagerten Besteuerung. Ab Rentenbeginn gelten 100 % der ausgezahlten Rente als zu versteuerndes Einkommen.

Welche privaten Versicherungen und Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

Absetzbar sind Basis- und Riester-Renten, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auch Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken gelten als Sonderausgaben.

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